Einführung der Strompreisbremse 2023

Einführung der Strompreisbremse 2023

13.01.2023 · Green Energy

Einführung der Strompreisbremse 2023

In diesem Jahr soll eine Strompreisbremse für finanzielle Entlastung sorgen.

Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen sollen 2023 mithilfe einer Strompreisbremse für den Bezug von Strom von den stark angestiegenen Kosten im Rahmen der Energiekrise entlastet werden. Die entsprechenden Gesetzesgrundlagen dafür sind aktuell in den letzten Zügen, die Auswirkungen für Letztverbraucher sind jedoch bereits abzusehen.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Im Zuge der Strompreisbremse unterscheidet die Bundesregierung zwischen zwei Gruppen, für die jeweils unterschiedliche Regelungen greifen.
Für kleine Verbraucher, also alle privaten Haushalte oder Unternehmen mit einem Stromverbrauch unter 30.000 kWh/a, werden die Bruttokosten mit der geplanten Strompreisbremse auf 40 ct/kWh gedeckelt. Darin enthalten sind sämtliche Steuern und Abgaben, wie Netzentgelte, Stromsteuer oder die Konzessionsabgabe. Dieser niedrige Preis gilt für ein Kontingent von 80 % des Vorjahresverbrauchs. Der Staat übernimmt dabei die Differenz zwischen dieser Deckelung und dem eigentlich mit dem Versorger vereinbarten Preis. Für alles darüber hinaus muss der vertraglich vereinbarte Preis gezahlt werden.

Für größere Kunden mit einem Jahresbedarf über 30.000 kWh sieht die Regelung im Detail anders aus. Bei dieser Gruppe gilt für ein Kontingent von 70 % des jährlichen Verbrauchs ein Netto-Arbeitspreis von 13 ct/kWh. Anfallende Steuern, Abgaben und Umlagen sind davon separat zu zahlen, also zum Teil standortabhängig. Für alles darüber hinaus gilt auch hier wieder der mit dem Versorger vereinbarte Preis.
Um die Gasverstromung nicht zu subventionieren, sind größere Stromerzeugungskraftwerke von dieser Regelung ausgeschlossen. Ebenso gibt es Höchstgrenzen, die ein Unternehmen an Vergünstigungen in Anspruch nehmen kann.

Ab wann gilt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse gilt ab dem 01. Januar 2023 und ist bis zum 30. April 2024 befristet. Die Auszahlung beginnt rückwirkend ab März 2023.

Was bedeutet dies nun für Unternehmen?

Zumindest ein kurzes Aufatmen wird es in vielen Unternehmen geben. Zwar liegen die Preise deutlich über den Werten der letzten Jahre, doch sind die Energiebezugskosten zumindest für einen Großteil der Bezugsmengen wieder planbar. Der Gesetzgeber setzt allerdings sowohl kurz- als auch langfristige Anreize. Zum einen macht es für Unternehmen Sinn kurzfristig 20-30 % Strom entweder einzusparen oder aber selbst vor Ort, z.B. mit Photovotaik-Anlagen, zu erzeugen, um das gesetzte Kontingent nicht zu weit zu überschreiten und in den planbaren Kosten zu bleiben. Zum anderen sind diese Maßnahmen zeitlich begrenzt. Es macht also Sinn, schon heute mit der langfristigen Transformation der Energieversorgung zu starten und insgesamt unabhängiger von nationalen Energiemärkten zu werden. Dies geht einher mit planbaren, niedrigen Gesamtkosten und einer hohen Nachhaltigkeit.

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